Aufgepasst, wenn Sie eine Patientenverfügung anfertigen. Denn im Ernstfall wird sie womöglich nicht wirksam. Das zeigt ein Fall, den jüngst der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte (06.07.2016, Az. XII ZB 61/16). 1 Patientenverfügung und 2 Vollmachten Eine Patientin hatte 2003 und 2011 zwei identische „Patientenverfügungen“ erstellt und eigenhändig unterschrieben. Darin stand, im Fall einer schweren Dauerschädigung
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