Die Vorsorgevollmacht ist wie ein Schlüssel, der es einer vertrauten Person erlaubt, in Ihre Rolle zu schlüpfen und in allen wichtigen Angelegenheiten für Sie zu handeln. Im Gegensatz zur Patientenverfügung, die nur medizinische Fragen regelt, oder der Betreuungsverfügung, die keine so umfassende Vertretung ermöglicht, bietet die Vorsorgevollmacht eine weitreichende Bevollmächtigung für sämtliche persönliche, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten. Sie dient somit der Notfallvorsorge, der rechtlichen Vertretung und der finanziellen Absicherung.
Ein Beispiel: Angenommen, Sie sind aufgrund einer schweren Krankheit nicht mehr in der Lage, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Sie haben aber in der Vorsorgevollmacht eine Person rechtlich bevollmächtigt. Diese kann dann neben Ihrer medizinischen Versorgung auch Ihre Finanzen verwalten, Verträge unterschreiben und andere wichtige Angelegenheiten übernehmen. So ist gewährleistet, dass Ihre Vorstellungen und Wünsche umfassend und in allen Bereichen berücksichtigt werden – und zwar von jemandem, dem Sie voll und ganz vertrauen.
Ihre Vorsorge in einem Dokument
Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, das es Ihnen ermöglicht, eine oder mehrere vertrauenswürdige Personen zu benennen, die im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit Entscheidungen für Sie treffen. Diese Vollmacht kann weitreichende Befugnisse umfassen: darunter medizinische Entscheidungen, finanzielle Angelegenheiten und die Verwaltung von Vermögenswerten. Das Vollmachtsdokument stellt somit eine Form der rechtlichen Absicherung dar und trägt zur umfassenden Notfallvorsorge bei.
Die Vorsorgevollmacht endet in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers, da die Befugnisse der bevollmächtigten Person nicht über den Tod hinaus bestehen bleiben. Es ist jedoch möglich, den Zeitraum der Gültigkeit auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus auszudehnen, um bestimmte Angelegenheiten nach dem Ableben zu regeln.
Vertrauensperson mit Vollmacht: Der Alleskönner
Ihre Vertrauensperson wird also Ihr rechtlicher Vertreter und erhält in dieser Funktion umfassende Befugnisse. Zum Beispiel kann Ihre Vertrauensperson …
- finanzielle Angelegenheiten verwalten: Bankgeschäfte erledigen, Steuererklärungen einreichen und Ihre finanziellen Interessen wahren.
- Vertragsabschlüsse tätigen: Dienstleistungs- oder Kaufverträge abschließen.
- Post und Kommunikation verwalten: Wichtige Schreiben beantworten und Fristen einhalten.
- Behördengänge erledigen: Anträge bei Ämtern stellen, wie z.B. für Sozialleistungen oder Ausweise.
- Versicherungsangelegenheiten klären: Versicherungen abschließen oder Ansprüche geltend machen.
- Rechtliche Vertretung übernehmen: Verträge unterschreiben, Klagen einreichen oder vor Gericht auftreten.
Vertrauen ohne Kontrolle: Wählen Sie Ihre bevollmächtigte Person mit Bedacht
Eine Vorsorgevollmacht sollte ausschließlich einer Person anvertraut werden, der Sie uneingeschränkt vertrauen. Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung, bei der ein Betreuungsgericht die Person des Betreuers überwacht, gibt es bei der Vorsorgevollmacht keine ähnliche Kontrolle. Das bedeutet, dass die bevollmächtigte Person weitreichende Entscheidungen in Ihrem Namen treffen kann, ohne dass ein externes Organ regelmäßig überprüft, ob sie dies im Sinne Ihrer Wünsche und Interessen tut.
Sie können auch mehrere Personen bevollmächtigen. Damit die Vollmacht jedoch effektiv funktioniert, empfehlen wir, dass jede bevollmächtigte Person allein Entscheidungen treffen darf. Das vermeidet mögliche Konflikte oder Verzögerungen, da jede Person unabhängig handeln kann, ohne auf die Zustimmung der anderen angewiesen zu sein.
Das kostet eine Vorsorgevollmacht: Was Sie wissen sollten
Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht variieren. Wenn Sie die Vollmacht selbst erstellen, können Sie dies oft kostengünstig tun, insbesondere mit Vorlagen oder Online-Tools. Professionelle Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt kann zusätzliche Kosten verursachen, typischerweise zwischen 150 und 350 Euro, abhängig vom Umfang der Vollmacht.
Eine notarielle Beurkundung bietet zusätzliche Sicherheit und ist oft vorteilhaft. Sie ist jedoch nicht immer notwendig. Zwingend erforderlich ist sie zum Beispiel bei der Übertragung von Immobilien oder Unternehmensanteilen. Wenn Ihr Vermögen Immobilien oder Unternehmensanteile umfasst, ist eine notarielle Beurkundung besonders sinnvoll. Viele Banken verlangen ebenfalls eine notariell beurkundete Vollmacht.
Faktencheck: Drei weit verbreitete Irrtümer zur Vorsorgevollmacht entlarvt
- „Eine Vorsorgevollmacht ist nur für ältere Menschen notwendig.“ Nein: Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nur ältere Menschen eine Vorsorgevollmacht benötigen. Unfälle oder plötzliche Krankheiten können in jedem Alter auftreten, weshalb es ratsam ist, sich frühzeitig abzusichern.
- „Ehepartner oder nahe Angehörige dürfen automatisch alles regeln.“ Nein: Viele glauben fälschlicherweise, dass Ehepartner oder nahe Familienangehörige automatisch berechtigt sind, in allen Angelegenheiten zu handeln, wenn jemand nicht mehr entscheidungsfähig ist. Ohne Vorsorgevollmacht müssen nahe Angehörige aber oft eine gerichtliche Betreuung beantragen.
- „Mit einer Vorsorgevollmacht verliert man die Kontrolle über sein Leben.“ Nein: Eine Vorsorgevollmacht tritt nur dann in Kraft, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selbst entscheiden kann. Bis dahin behält der Vollmachtgeber volle Kontrolle über seine Angelegenheiten.
Fazit
Überlegen Sie sich, wer in Ihrem Leben am besten Ihre Angelegenheiten übernehmen könnte, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit dieser Person und erstellen Sie gemeinsam ein Vorsorgedokument. Dieses sollte Ihre rechtliche Vertretung sowie die finanzielle Vorsorge umfassend abdecken. Bewahren Sie diese sorgfältig in einem leicht zugänglichen Ordner auf, damit Ihre Vertrauensperson im Ernstfall schnell darauf zugreifen kann. Eine zusätzliche Notfallkarte in Ihrem Portemonnaie, die auf die Vorsorgevollmacht hinweist, kann ebenfalls hilfreich sein. Für noch mehr Sicherheit können Sie eine Kopie der Vollmachtsurkunde auf der Online-Plattform www.mein-nachlass-manager.de hochladen, um im Notfall schnellen und unkomplizierten Zugriff zu gewährleisten und Ihre rechtliche Absicherung zu stärken.