Ein Mann ist zum Elternunterhalt verpflichtet, kann aber die Heimkosten für seine hochbetagte Mutter nicht zahlen. Das Sozialamt springt ein. Da der Mann seine Eigentumswohnung mit Nießbrauchsvorbehalt an seine Tochter verschenkt hat, will das Amt, dass er die Schenkung rückgängig macht, um den Rückforderungsanspruch zu tilgen. Das geht nicht, entschied der Bundesgerichtshof. Das Sozialamt darf
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