Nach einem Zerwürfnis haben viele Erblasser den Wunsch, enge Angehörige, etwa die eigenen Kinder, ganz vom Erbe auszuschließen. Da ihnen in der Regel der Pflichtteil zusteht, ist das aber meist nicht möglich. Es gibt nur sehr spezielle Fälle, in denen Sie dafür sorgen können, dass diese gar nichts bekommen. Eine Entziehung des Pflichtteils ist laut
Mit diesem Zugang wird lückenlose Vorsorge für Sie zum Kinderspiel!
Testen Sie „Mein-Vorsorge-Plan.de“ 30 Tage lang kostenlos
- Garantierte Rechtssicherheit: Experten-geprüfte Wissens-Datenbank, Checklisten, Vorlagen und Musterdokumente machen Ihre Vorsorge zu 100% wasserdicht.
- Mit nur 3 Klicks zur Vollständigkeit: Im Portal Auswählen, Ausdrucken, Ausfüllen – Fertig! Schluss mit der Angst, etwas Wichtiges vergessen zu haben.
- Fallstricke ade: Unsere Experten verraten Ihnen die besten Steuertricks und halten Sie über aktuelle Themen und Gesetzesänderungen immer auf dem Laufenden.