Zum Erben werden Sie automatisch, wenn das laut gesetzlicher Erbfolge, laut Testament oder laut Erbvertrag so vorgesehen ist. Dagegen ist meist nichts einzuwenden, bedeutet es doch normalerweise, dass Ihr Vermögen wächst. Aber Vorsicht, wenn der Nachlass überschuldet ist oder zumindest die Gefahr besteht. Dann sollten Sie entschieden handeln. Wenn die Überschuldung offensichtlich ist Wenn die
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