Ein Fehler ist weit verbreitet: Oft wird die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht an eine gesundheitliche Bedingung geknüpft. Da finden sich im Dokument Einschränkungen wie „Falls ich gesundheitlich bzw. geistig nicht mehr dazu in der Lage bin …“ Das ist jedoch alles andere als empfehlenswert! Warum? Weil der oder die Bevollmächtigte erst dann tätig werden kann, wenn
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