Sie können Ihre Vorsorgevollmacht „privatschriftlich“ verfassen und bei sich zuhause aufbewahren. Alternativ bietet es sich an, zu einem Notar zu gehen und Ihre Vollmacht entweder beglaubigen oder beurkunden zu lassen. Privatschriftliche Vollmacht: Nutzen Sie den Vordruck des Bundesjustizministeriums Was eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht angeht, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Wille eindeutig und rechtssicher zu Papier
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