Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Immobilie steuerfrei vererben. Möglich ist das, wenn Ihre Ehefrau oder Ihre Kinder das Haus oder die Wohnung erhalten. Sie müssen die Immobilie vorher selbst bewohnt haben, und auch die Erbin oder der Erbe muss nach Erhalt mindestens 10 Jahre darin wohnen bleiben (siehe Kasten). Aber Achtung: Ein Wohnrecht genügt
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