Immobilien im Nachlass: Geerbtes Familienheim soll steuerfrei bleiben? Dann müssen Sie sofort einziehen
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Immobilien im Nachlass: Geerbtes Familienheim soll steuerfrei bleiben? Dann müssen Sie sofort einziehen

Es ist eigentlich erfreulich: Ehepartner/in, Kinder oder (nach deren Tod) auch Enkel eines Verstorbenen können dessen Immobilie erben, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 Einkommensteuergesetz). Voraussetzung ist lediglich, dass der Erblasser diese Immobilie selbst als Eigenheim genutzt hat und dass der Erbe mindestens 10 Jahre selbst darin wohnt. Bei
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