Wer eine Immobilie an sein eigenes Kind verschenkt, kann das mit einem Freibetrag von 400.000 € tun. Bei Schenkung an das Enkelkind beläuft sich der Freibetrag hingegen nur auf 200.000 €. Da ist die Verlockung groß, via Kettenschenkung Steuern zu sparen, die Immobilie also erst an das eigene Kind zu verschenken, das es dann wiederum
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