Versicherungen, die eine Todesfallleistung vorsehen, enden, wenn die versicherte Person gestorben und ggf. die Versicherungssumme ausgezahlt worden ist. Auch eine Kranken- oder Pflegeversicherung ist personengebunden und endet automatisch. Aber natürlich müssen Sie die Versicherung bzw. Krankenkasse darüber informieren. Was aber gilt für Sachversicherungen wie Kfz-, Haftpflicht- oder Gebäudeversicherungen? Das erfahren Sie in diesem Beitrag. Privathaftpflicht
Mit diesem Zugang wird lückenlose Vorsorge für Sie zum Kinderspiel!
Testen Sie „Mein-Vorsorge-Plan.de“ 30 Tage lang kostenlos
- Garantierte Rechtssicherheit: Experten-geprüfte Wissens-Datenbank, Checklisten, Vorlagen und Musterdokumente machen Ihre Vorsorge zu 100% wasserdicht.
- Mit nur 3 Klicks zur Vollständigkeit: Im Portal Auswählen, Ausdrucken, Ausfüllen – Fertig! Schluss mit der Angst, etwas Wichtiges vergessen zu haben.
- Fallstricke ade: Unsere Experten verraten Ihnen die besten Steuertricks und halten Sie über aktuelle Themen und Gesetzesänderungen immer auf dem Laufenden.