Lebens-, Sterbegeld- oder Unfallversicherung: Melden Sie den Todesfall schnellstens
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Lebens-, Sterbegeld- oder Unfallversicherung: Melden Sie den Todesfall schnellstens

Mit der Todesfall-Meldung an eine Versicherung, die Leistungen an die Hinterbliebenen vorsieht, dürfen Sie nicht trödeln. Was Sie tun müssen, um Ihre Ansprüche nicht aufs Spiel zu setzen. Vielleicht hat der Verstorbene seine Policen sorgfältig in einem Versicherungsordner abgeheftet oder in einer sonstigen Akte mit persönlichen Unterlagen abgelegt. Ansonsten gibt es eine einfache Möglichkeit, um
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