Manchmal ratsam: Vorsorgevollmacht plus Betreuungsverfügung
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Manchmal ratsam: Vorsorgevollmacht plus Betreuungsverfügung

In der Regel errichten Sie entweder eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung. Beides miteinander zu kombinieren, ist die Ausnahme. Allerdings kann es ja sein, dass Sie einer Person zwar vertrauen und ihr eine recht umfangreiche Vollmacht erteilen, dass Sie sich aber dennoch scheuen, ihr einen bestimmten Bereich ganz ohne Kontrollmechanismen zu übertragen. In diesem Fall machen
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