Mehrere Vollmachtnehmer: Achten Sie darauf, dass Ihre Vorsorgevollmacht praxistauglich bleibt
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Mehrere Vollmachtnehmer: Achten Sie darauf, dass Ihre Vorsorgevollmacht praxistauglich bleibt

Theoretisch könnten Sie die Vorsorgevollmacht aufteilen und beispielsweise Ihrer Frau die Vollmacht übers Vermögen und den Umgang mit Ämtern übertragen, Ihrem Sohn die Vollmacht im Bereich Gesundheit sowie Ihrer Tochter die Vollmacht in der Frage, wo Sie etwa bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit untergebracht werden sollen. Eine solche Aufteilung ist aber keinesfalls sinnvoll. Denn in der
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