Vermeiden Sie nach einem Todesfall Auseinandersetzungen mit Ihrem Vermieter – aber setzen Sie sich klar für Ihre Rechte ein. Diese beiden Gerichtsurteile sollten Sie dabei berücksichtigen. 1. BGH: Vermieter darf nur bei Verdacht auf Zahlungsprobleme nicht kündigen Eine negative Schufa-Auskunft kann dazu führen, dass ein Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Aber er darf nicht
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