Mietrecht: Das gilt nach einem Sterbefall
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Mietrecht: Das gilt nach einem Sterbefall

Sie haben mit der verstorbenen Person in einem Haushalt zur Miete gelebt? Dann brauchen Sie sich um den Fortbestand des Mietverhältnisses in der Regel keine Sorgen zu machen. Denn: Dieser Mietvertrag endet nicht mit dem Tod eines Mieters. Hier die Einzelheiten für die 3 wichtigsten Fälle. Fall 1: Es gibt einen oder mehrere Mieter Falls
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