Bevor wir zum Inhalt der letztwilligen Verfügung kommen, geht es um die Form. Drei Möglichkeiten haben Sie, Ihren Nachlass zu regeln: Sie können ein eigenhändiges Testament aufsetzen, ein notarielles Testament errichten oder (ebenfalls mithilfe eines Notars) einen Erbvertrag aufsetzen. Lesen Sie hier, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Varianten haben. 1. Eigenhändiges Testament: einfach, aber
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