Das klingt doch erst einmal vernünftig: Der Gesetzgeber hat eine neue Regelung erlassen, die in Not- und Krankheitsfällen greift. Demnach kann, etwa nach einem Unfall, Schlaganfall oder Herzinfarkt, der Ehepartner in gesundheitlichen Fragen für den anderen Partner entscheiden – ohne dass dafür eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung nötig wäre. Aber Achtung: Dieses eigentlich sinnvolle Gesetz hat
Mit diesem Zugang wird lückenlose Vorsorge für Sie zum Kinderspiel!
Testen Sie „Mein-Vorsorge-Plan.de“ 30 Tage lang kostenlos
- Garantierte Rechtssicherheit: Experten-geprüfte Wissens-Datenbank, Checklisten, Vorlagen und Musterdokumente machen Ihre Vorsorge zu 100% wasserdicht.
- Mit nur 3 Klicks zur Vollständigkeit: Im Portal Auswählen, Ausdrucken, Ausfüllen – Fertig! Schluss mit der Angst, etwas Wichtiges vergessen zu haben.
- Fallstricke ade: Unsere Experten verraten Ihnen die besten Steuertricks und halten Sie über aktuelle Themen und Gesetzesänderungen immer auf dem Laufenden.