Neues Notvertretungsrecht für Ehepaare – das hat nicht nur einen Haken für Sie
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Neues Notvertretungsrecht für Ehepaare – das hat nicht nur einen Haken für Sie

Das klingt doch erst einmal vernünftig: Der Gesetzgeber hat eine neue Regelung erlassen, die in Not- und Krankheitsfällen greift. Demnach kann, etwa nach einem Unfall, Schlaganfall oder Herzinfarkt, der Ehepartner in gesundheitlichen Fragen für den anderen Partner entscheiden – ohne dass dafür eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung nötig wäre. Aber Achtung: Dieses eigentlich sinnvolle Gesetz hat
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