Nur bis zum Freibetrag von 500.000 € (Ehepartner) bzw. 400.000 € (Kind) bleibt der Nachlass erbschaftsteuerfrei. Das ist oft zu wenig , wenn Immobilien im Spiel sind. Die gute Nachricht lautet aber: Ihr Familienheim können Sie an engste Angehörige steuerfrei vererben. Um die Freibeträge nicht zu kümmern brauchen Sie sich, wenn Sie das selbst genutzte
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