Schenkungsteuer-Freibetrag: Für Urenkel nur halb so hoch wie für Enkel, sagt der Bundesfinanzhof
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Schenkungsteuer-Freibetrag: Für Urenkel nur halb so hoch wie für Enkel, sagt der Bundesfinanzhof

Steuerlich werden die nächsten Angehörigen bessergestellt als entferntere Verwandte: Vor allem privilegiert sind neben dem Ehepartner Nachkommen in gerader Linie. Also Kinder, Enkel, Urenkel. Allerdings ist der Versuch, für die Urenkel denselben Freibetrag einzuklagen wie für die Enkel, in höchster Instanz gescheitert. Eine Urgroßmutter hatte ihren beiden Urenkeln eine Immobilie überschrieben. Im Schenkungsvertrag war ein
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