Ob Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung: All diese Dokumente nützen Ihnen nichts, wenn Sie im Notfall nicht schnell auffindbar sind. Damit sich der Bevollmächtigte oder vorgeschlagene Betreuer als solcher ausweisen kann, muss er die Dokumente vorzeigen können. Eine Kopie reicht insofern nicht aus. Hier finden Sie das Zentrale Vorsorgeregister https://www.vorsorgeregister.de Postfach 08 01 51, 10001 BerlinTelefon:
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