Erkrankungen Ihres Angehörigen, wie etwa eine Demenz oder Mobilitätsstörungen, können, wenn sie bereits fortgeschritten sind, auch als Schwerbehinderung anerkannt werden. Sie müssen hier aber einen Antrag stellen. Um die Erkrankung Ihres Angehörigen als Schwerbehinderung anerkennen zu lassen, muss diese zu dauerhaften Beeinträchtigungen im Alltag führen. Dauerhaft heißt, dass die Einschränkungen für mindestens 6 Monate bestehen
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