Strom- und Gasversorgung: Wann Sie den Vertrag umschreiben lassen können
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Strom- und Gasversorgung: Wann Sie den Vertrag umschreiben lassen können

Wenn der Vertragsinhaber gestorben ist, müssen Sie als Hinterbliebene(r) auch den Strom- und Gaslieferanten darüber informieren. Nicht immer, aber manchmal kann der bestehende Vertrag auf Sie umgeschrieben werden. In jedem Fall haben Sie aber auch ein Sonderkündigungsrecht. Hier für Sie die Einzelheiten. Nach dem Tod des Vertragsnehmers haben Sie bei Strom- und Gaslieferverträgen ein Sonderkündigungsrecht,
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