Die rechtlichen Regelungen wirken zunächst knallhart: Die Erben müssen den Telefon- oder Mobilfunkvertrag des Verstorbenen übernehmen. Meistens aber lassen die Anbieter Kulanz walten – und in bestimmten Fällen lohnt es sich auch, wenn Sie als Hinterbliebene(r) gut verhandeln. Rechtlich endet ein Telefon- oder Mobilfunkvertrag nicht einfach, wenn der Inhaber stirbt. Er geht auf die Erben
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