Unbedingt empfehlenswert: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Testament auch gefunden wird
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Unbedingt empfehlenswert: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Testament auch gefunden wird

Ob privatschriftlich oder notariell: Ein Testament gehört nicht in den Tresor oder ins Bankschließfach, zu dem nur Sie Zugang haben, sondern in amtliche Verwahrung beim Gericht oder Notar. Nur dann ist die Auffindbarkeit sichergestellt. Was Sie darüber wissen müssen. Bei einem privatschriftlichen Testament wenden Sie sich dafür an das Nachlassgericht, das für Ihren Wohnort zuständig
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