Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und auch Patientenverfügung können Sie entweder allein aufsetzen oder mithilfe eines Notars. Beides hat Vor- und Nachteile. Hier eine kleine Entscheidungshilfe für Sie. Kosten: Das wichtigste Argument, das gegen den Notar spricht Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung selbst zu erstellen, ist überhaupt nicht schwierig. Es gibt gute Vorlagen im Internet – etwa vom Bundesjustizministerium
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