Die Erbschaftssteuer begünstigt nahe Angehörige, vor allem den Ehepartner des Erblassers (Freibetrag 500.000 €), seine Kinder (Freibetrag 400.000 €) und Enkel (Freibetrag 200.000 €). Nicht so gut gestellt sind dagegen Geschwister, Nichten und Neffen (Freibetrag 20.000 €). Da verlangt der Staat mitunter eine hohe Erbschaftssteuer. Zwei Beispiele, die Ihnen das Problem verdeutlichen. Eine Anmerkung vorab:
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