Was Sie über den Entlastungsbetrag wissen müssen
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Was Sie über den Entlastungsbetrag wissen müssen

Hat Ihr Angehöriger einen Pflegegrad, steht ihm auch ein Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 € (seit 01.01.2025) monatlich zu. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Sie können ihn für niedrigschwellige Entlastungs- und Betreuungsdienste oder bestimmte Kosten bei der Tages- und Kurzzeitpflege nutzen. Entlastungsleistungen bieten Pflegedienste und auf Entlastung und Betreuung spezialisierte Dienste an. Den Entlastungsbetrag
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