Da mag die Rechtsprechung noch so „kundenfreundlich“ sein: Die Banken stellen sich in Puncto Vollmacht stur. Sie wird meistens nur akzeptiert, wenn sie auf den bankeneigenen Formularen erstellt wurde. Allenfalls eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht ersetzt eine Bank- bzw. Kontovollmacht. Ansonsten verlassen Sie sich besser nicht darauf, dass die Person Geld bekommt, die Sie via Vorsorgevollmacht
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